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Fehlplatzierung Altenheim

Von Fehlbelegung oder Fehlplatzierung behinderter Menschen im Altenheim sprechen Fachleute, wenn diese Menschen jünger als 60 Jahren sind, aber in Altenheimen oder Altenpflegeheimen leben. Einrichtungen der Altenhilfe entsprechen weder dem Alter dieser behinderten oder kranken Menschen noch ihren besonderen Bedürfnissen.

Das Problem ist lange bekannt. Der Behindertenbericht der Bundesregierung von 1994 spricht von einer „nicht genau zu benennenden Zahl vor allem pflegebedürftiger Menschen“, die in psychiatrischen, neurologischen oder geriatrischen Kliniken oder in Altenheimen leben.

In den 90er Jahren gab es eine Erhebung des damaligen Hessischen Landesamtes für Versorgung und Soziales – damals Träger der Heimaufsicht: Demzufolge stieg die Zahl der fehlplatzierten Menschen in Alten- und Altenpflegeheimen zwischen 1993 und 1996 um neun Prozent: Am Stichtag im Jahr 1993 waren es 1290, im Jahr 1996 schon 1406 Menschen. Danach hat die Hessische Landesregierung keine Erhebung mehr gemacht.

Gestiegener Pflegebedarf ist häufigster Grund, warum junge Menschen im Altenheim leben

Die Zahlen aus den 90er Jahren sind vergleichbar mit denen einer späteren Studie der Uni Marburg. Danach lebten Ende 2000 in Hessen bereits 1427 behinderte oder kranke Menschen unter 60 Jahren in Einrichtungen der Altenhilfe. Drei Prozent der Plätze dort waren somit fehlbelegt. Manche Menschen zogen mit weniger als 25 Jahren bei den Senioren ein. Eine Folgestudie machte deutlich, dass gestiegener Pflegebedarf der häufigste Grund dafür war, als junger Mensch im Altenheim zu landen. Der Leiter der Studie, der Marburger Erziehungswissenschaftler Eckhard Rohrmann, sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass sich an dieser Situation etwas geändert haben könnte. Aktuelle empirische Daten gibt es nicht.

Die Resultate der Marburger Studie kann man nicht vergleichen mit den Zahlen aus der Controllingabteilung des Landeswohlfahrtsverband (LWV), dem überörtlichen Sozialhilfeträger in Hessen: Denn gezählt werden hier nur die Menschen, die Leistungsempfänger des LWV sind. Selbstzahler oder Menschen, für die andere die Kosten tragen (außerhessische Sozialhilfeträger, Berufsgenossenschaften) werden vom LWV nicht erfasst. Dennoch liefern auch diese Zahlen Hinweise darauf, dass weiterhin junge Menschen in Alteneinrichtungen leben: 2013 gab es 964 behinderte oder kranke Menschen (über 17 und unter 61 Jahren alt und Leistungsempfänger des LWV) in Alten- oder Altenpflegeheimen. 2010 waren es 951 (31 von ihnen waren jünger als 40 Jahre).

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